UNSERE LEISTUNGEN

DR. BERNER UND WETZEL

WIR BIETEN FIRMENKUNDEN EINE VIELZAHL NÜTZLICHER LEISTUNGEN IM BEREICH STEUERRECHT

 

Als Inhaber eines Unternehmens nehmen die bürokratischen Hürden eigentlich kein Ende. Bereits vor der Gründung eines Unternehmens muss jede Menge beachtet werden, während der Führung stehen Buchhaltung und Steuererklärungen aus und selbst die Aufgabe eines Unternehmens stellt einen noch vor Herausforderungen. Um Ihnen die ganze Sache angenehmer und leichter zu machen, stehen wir vom Steuerbüro Dr. Berner und Wetzel Ihnen helfend zur Seite.

FINANZBUCHHALTUNG

Sie haben die Möglichkeit, uns mit der Finanzbuchhaltung Ihrer Firma zu betrauen. Hierbei übernehmen wir auf Wunsch ebenso die Umsatzsteuervoranmeldung beim zuständigen Finanzamt.

LOHNBUCHHALTUNG

Wir freuen uns Sie in unserer Kanzlei in Fankfurt begrüßen zu dürfen, wenn Sie Ihre Lohnbuchhaltung abgeben möchten. Unser gewissenhaftes Team erstellt sämtliche Lohnabrechnungen jeden Monat für Sie.

JAHRESABSCHLUSSERSTELLUNG

Am Ende eines jeden Geschäftsjahres ist es nötig, eine Jahresabschlussrechnung zu erstellen. Wir verfassen eine vollständige Liste Ihrer Einnahmen und Ausgaben und führen eine Überschussrechnung durch. Sie brauchen sich um nichts zu kümmern.

BETRIEBSWIRTSCHAFTLICHE BERATUNG

Mit unserer betriebswirtschaftlichen Beratung unterstützen wir Sie bei der Neuausrichtung Ihres Unternehmens oder bei der Prozessoptimierung. Wir führen hierfür tief gehende Analyse Ihres Unternehmens durch. Mit diesen Informationen können wir Ihnen dann konkrete Handlungsempfehlungen geben.

KÖRPERSCHAFTSTEUERERKLÄRUNG

Bei der Erstellung der jährlichen Körperschaftsteuererklärung erhalten Sie durch uns fachlich qualifizierte Unterstützung. Unser Team übernimmt die Meldung beim zuständigen Finanzamt. Nicht nur Kapitalgesellschaften haben Körperschaftsteuer zu entrichten, sondern auch Vereine und Genossenschaften . Gerne geben wir Ihnen bei Fragen umfassend Auskunft.

UMSATZSTEUERERKLÄRUNG

Bei Fragen zur Umsatzsteuererklärung freuen wir uns auf Ihren Anruf oder Besuch. Wir beantworten in einem persönlichen Beratungsgespräch alle Anliegen.

GEWERBESTEUERERKLÄRUNG

Jeder Gewerbebetriebe muss in Deutschland Gewerbesteuer zahlen. Gerne unterstützen wir Sie mit unserer Erfahrung und Expertise bei der Erstellung Ihrer Gewerbesteuererklärung.

EXISTENZGRÜNDERBERATUNG

 


Vor der Gründung eines Unternehmens sind viele Dinge zu beachten. Mit einer guten Geschäftsidee ist es leider nicht getan. Das größte Hindernis für viele Gründer ist die Finanzierung. Wir stehen Ihnen beratend zur Seite und prüfen beispielsweise, ob es Anrechte auf staatliche Fördermittel gibt oder vermitteln an Finanzinstitute, die einen Kredit ermöglichen können.

UNTERNEHMENSNACHFOLGE

Sie benötigen für den Verkauf Ihres Unternehmens eine ine Unternehmensnachfolge für einen reibungslosen Übergang. Wir erstellen für Sie gerne Ihren Nachfolgeplan. Neben dem Nachfolgeprozess umfasst dieser seine Voraussetzungen, Ziele und Eigenheiten.

VERÖFFENTLICHUNG BEIM ELEKTRONISCHEN BUNDESANZEIGER (EHUG)

Kapitalgesellschaften sind gesetzlich dazu verpflichtet, ihren Jahresabschluss im Bundesanzeiger zu publizieren. Wir übermitteln diesen gerne in Ihrem Auftrag an den elektronischen Bundesanzeiger (EHUG).

VERTRETUNG GEGENÜBER DEN FINANZBEHÖRDEN (INSB. BEI RECHTSBEHELFSVERFAHREN)

Sollte es beispielsweise in einem Rechtsbehelfsverfahren nötig werden, dass Sie sich gegenüber einer Finanzbehörde äußern, sprechen wir gern in Ihrem Namen und in Ihrem Interesse für Sie.


DR. BERNER UND WETZEL

BEI STEUERLICHEN ANGELEGENHEITEN SIND PRIVATKUNDEN BEI UNS IN DEN BESTEN HÄNDEN

 

Als Privatperson unterschätzt man oft, wie viele steuerliche Notwendigkeiten im Laufe des Lebens auf einen zukommen. Damit Sie davon nicht überrascht werden, stehen wir Ihnen stets beratend zur Seite und bereiten Sie auf anstehende Vorgänge und Fälligkeiten vor.

EINKOMMENSTEUERERKLÄRUNG



Wenn Ihr Einkommen als Privatperson ein bestimmtes Limit überschreitet, ist es ratsam, die jährliche Einkommenssteuererklärung gewissenhaft auszufüllen. Wenn dies nicht getan wird, legt das Finanzamt eine Schätzung an, die schnell zu Ihren Ungunsten ausfallen kann. Da die Abgabe einer Einkommenssteuererklärung aber ein komplizierter und lästiger Prozess ist, übernehmen wir dies gern für Sie. Hierzu benötigen wir lediglich Ihre Einkommensnachweise und gegebenenfalls Nachweise über absetzbare Ausgaben wie beispielsweise Spenden. Etwas komplizierter gestaltet es sich bei Immobilienbesitzern – sprechen Sie uns einfach darauf an.

ERBSCHAFT- UND SCHENKUNGSTEUERERKLÄRUNGEN

Gerne unterstützen wir Sie, wenn Sie eine Schenkung erhalten oder eine Erbschaft gemacht haben. Wir prüfen ob Ihr Freibetrag ausgeschöpft ist. In diesem Falls müssen Sie für Zuwendungen dieser Art Schenkungs- beziehungsweise Erbschaftssteuer entrichten. Wir fertigen dazu gerne eine Schenkungs- oder Erbschaftssteuererklärung an.


ERBFOLGE- UND NACHFOLGEBERATUNG

Falls Sie eine Auskunft zu den aktuellen Freibeträgen und Steuersätzen wünschen, stehen wir Ihnen gerne zur Verfügung. Wir bieten Ihnen gerne eine ausführliche Nachfolge- und Erbfolgeberatung an. In diesem Rahmen informieren wir Sie zum Beispiel, wie sich Erbschaften am günstigsten gestalten lassen.

LIQUIDITÄTSPLANUNG

Beim Liquiditätsplan unterstützen wir Privatpersonen bei der Auflistung aller Einnahmen und Ausgaben. Dieses Vorgehen kann etwa für Besitzer von Mehrfamilienhäusern sinnvoll ein, die einen Überblick über Ihre Finanzlage haben wollen.

INVESTITIONS- UND FINANZIERUNGSPLANUNG

Die Bank benötigt für die Finanzierung einer Immobilie einen Finanzierungsplan. Gerne erstellen wir für Sie Ihren individuellen Investitions- und Finanzierungsplan. 

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