Der Bundesfinanzhof hat bzgl. des Abzugs von Anschaffungskosten bei Barabfindungen im Zuge eines Aktientauschs Stellung genommen, ob eine Barabfindung, die bei einem zusätzlich zu den übernommenen Anteilen als Gegenleistung gezahlt wird, in voller Höhe als Kapitalertrag gilt.